Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von

Dr. Verena Kusstatscher
Organisationsentwicklung | Teamentwicklung | Persönlichkeitsentwicklung
Haizingergasse 24/3
1180 Wien
Österreich

 

  1. Geltungsbereich

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (in der Folge „Dr. Verena Kusstatscher“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers treten hiermit außer Kraft.

 

  1. Umfang des Beratungsauftrages oder Leistungen

2.1 Dr. Verena Kusstatscher berät, trainiert und coacht Unternehmer*innen, Führungskräft, Mitarbeiter*innen und Privatpersonen bei der Durchführung von Veränderungsprozessen auf dem Weg zur Erreichung von Zielen, und schuldet somit eine bestmögliche Leistung, jedoch keinen Erfolg. Der Umfang eines konkreten Auftrages wird im Einzelfall vereinbart. Für den Erfolg der Inhalte und Methoden wird keine Haftung übernommen. Der Rechnungsbetrag wird auch geschuldet, wenn der erwünschte Erfolg – aus welchen Gründen auch immer – nicht eintritt. Eine Rückzahlung bereits getätigter Zahlungen ist aus diesem Grund ausgeschlossen. Dr. Verena Kusstatscher erbringt die Leistung weisungsfrei und eigenverantwortlich und ist an keinen bestimmten Arbeitsort oder Arbeitszeit gebunden.

2.2 Dr. Verena Kusstatscher geht bei der Erbringung der Leistung davon aus, dass der Auftraggeber psychisch gesund ist. Die Leistungen von Dr. Verena Kusstatscher ersetzen keine ärztliche oder therapeutische Behandlung.

2.3 Bemerkungen von Dr. Verena Kusstatscher zu medizinischen, psychologischen, rechtlichen, steuerlichen oder wirtschaftlichen Themen sind unverbindlich und nicht Teil des Leistungsspektrums.

2.4 Dr. Verena Kusstatscher ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch Dr. Verena Kusstatscher selbst. Es entsteht kein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

 

  1. Aufklärungspflicht des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Dr. Verena Kusstatscher alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht erhält und dass sie von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird, die für die Ausführung der Leistungen von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit bekannt werden.

3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine MitarbeiterInnen und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Beratungstätigkeit über diese informiert werden, wenn dies notwendig oder sinnvoll ist.

 

  1. Schutz des geistigen Eigentums

4.1 Die Urheberrechte an den von Dr. Verena Kusstatscher (und ihren beauftragten Dritten) geschaffenen Werken (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Organisationspläne, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei Dr. Verena Kusstatscher. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von Dr. Verena Kusstatscher – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

4.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt Dr. Verena Kusstatscher zur sofortigen Beendigung des Vertragsverhältnisses bei Wahrung sämtlicher Rechte auf Honorar, Unterlassung und Schadenersatz.

 

  1. Gewährleistung

5.1 Dr. Verena Kusstatscher ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer  Leistung zu beheben. Sie wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

5.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

 

  1. Haftung

6.1 Dr. Verena Kusstatscher haftet dem Auftraggeber für Sachschäden nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt auch für Schäden, die auf von Dr. Verena Kusstatscher beigezogene Dritte zurückgehen.

6.2 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

6.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von Dr. Verena Kusstatscher zurückzuführen ist.

6.4 Sofern Dr. Verena Kusstatscher das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt Dr. Verena Kusstatscher diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

 

  1. Geheimhaltung / Datenschutz

7.1 Dr. Verena Kusstatscher verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller ihr im Rahmen ihrer Leistungserbringung zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

7.2 Dr. Verena Kusstatscher ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen sie sich bedient, entbunden. Dr. Verena Kusstatscher hat die Schweigepflicht auf diese vollständig zu überbinden.

7.3 Die Schweigepflicht reicht über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

7.4 Dr. Verena Kusstatscher ist berechtigt, einen Auftraggeber als Referenz in ihren Werbemitteln und auf der Homepage anzuführen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Insofern ist Dr. Verena Kusstatscher von der Verschwiegenheitspflicht entbunden.

7.5 Dr. Verena Kusstatscher  ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website und der eigenen Unternehmensseiten sozialer Netzwerke mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

 

  1. Honorar

8.1 Nach Vollendung des vereinbarten Beratungsauftrages erhält Dr. Verena Kusstatscher ein Honorar gemäß der Vereinbarung mit dem Auftraggeber. Dr. Verena Kusstatscher ist berechtigt Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung fällig. Dr. Verena Kusstatscher wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung ausstellen.

8.2 Bei Online-Business-Coaching-Programmen und Seminaren ist der Gesamtbetrag vor Programmstart vollständig fällig. Ein Stornorecht besteht nicht. Die Zahlung wird nicht zurückerstattet.

8.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegungen vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

8.4 Unterbleibt die Leistung auf Seiten des Auftraggebers, so behält Dr. Verena Kusstatscher den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars zuzüglich schon angefallener Barauslagen gegen Rechnungslegung.

8.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist Dr. Verena Kusstatscher von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch nicht berührt.

8.6 Dr. Verena Kusstatscher ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch Dr. Verena Kusstatscher ausdrücklich einverstanden.

8.7 Bestätigte Aufträge für Unternehmensberatungen und individuellen Coachings können bis sechs Tage vor dem vereinbarten Termin storniert werden. Bei Stornierung innerhalb von sechs Tagen vor dem vereinbarten Termin bzw. Nicht-Wahrnehmung des Termins schuldet der Auftraggeber das vereinbarte Honorar. Im Krankheitsfall ist bei kurzfristiger Absage ein ärztliches Attest vorzulegen.

 

  1. Dauer des Vertrages

9.1 Die Leistungen von Dr. Verena Kusstatscher enden grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts, Coachings oder Trainings.

9.2 Der Vertrag kann jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Wichtige Gründe sind insbesondere die Verletzung wesentlicher Vertragsverpflichtungen, Zahlungsverzug nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, berechtigte Bedenken gegen die Bonität eines Auftraggebers, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, wenn dieser trotz Aufforderung von Dr. Verena Kusstatscher keine Vorauszahlungen leistet.

9.3. Bei zugesagter Teilnahme an Online Business-Programmen und Seminaren gilt nach verbindlicher Zusage kein Rücktrittsrecht mehr. Die Rechnung wird auch dann gestellt, wenn der Auftraggeber wieder absagt oder zum Seminar nicht erscheint. Nach Absprache mit Dr. Kusstatscher ist dem kurzfristig verhinderten Teilnehmer auch erlaubt, seinen Seminar-Platz vor Kursbeginn an einen Dritten weiter zu vermitteln.

 

  1. Schlussbestimmungen

10.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

10.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

10.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder unwirksam gewordene Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt.

10.4. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine Daten elektronisch gespeichert werden.

10.5 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung von Dr. Verena Kusstatscher. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort von Dr. Verena Kusstatscher zuständig.

10.6. Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsmediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der Wirtschaftsmediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.

10.7. Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

 

 

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